Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hold on Time - Photography (B2C)
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die Hold on Time - Photography erhält. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.2 Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von Hold on Time - Photography hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Stil-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).
1.3 Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an Hold on Time - Photography als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie Hold on Time - Photography ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hold on Time - Photography (B2C)
1. ALLGEMEINES
3.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die Hold on Time - Photography erhält. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
3.2. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von Hold on Time - Photography hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Stil-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).
3.3. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an Hold on Time - Photography als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie Hold on Time - Photography ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.
3.4. Der Kunde verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
2. URHEBERRECHT / NUTZUNGSRECHT
2.1. Hold on Time - Photography bzw. der Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Auftragnehmer wird sich vom Fotografen das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, ob bekannt oder unbekannt, übertragen lassen.
2.2. Hold on Time - Photography bzw. der Fotograf treten an den Kunden unter der aufschiebenden Bedingung der Leistung des vereinbarten Honorars das Private Nutzungsrecht an den Lichtbildern ab. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des Honorars über.
2.3. Hold on Time - Photography überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
2.4. Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung von Hold on Time - Photography erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
2.5. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.
2.6. Bei der Verwertung der Lichtbilder bleibt es dem Kunden überlassen, Hold on Time - Photography als Urheber des Lichtbildes zu benennen. Hold on Time - Photography verzichtet in diesem Zusammenhang auf Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Rechts auf Namensnennung.
2.7. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
3. VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
3.1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten etc. sind vom Kunden zu tragen. Eine Anfahrt bis zu 20 km ist im vereinbarten Honorar enthalten. Für jeden weiteren Anfahrtskilometer werden 1,00 € berechnet.
3.2. Bei Aufträgen oder Bestellungen, die einen Wert von 500,00 € netto übersteigen, ist eine Anzahlung durch den Kunden in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu leisten. Der Rechnungsbetrag ist in der Regel per Überweisung oder bei Abholung in bar, per EC-Karte zu begleichen.
3.3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Die Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung gilt 3 Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen, wobei dem Kunden das Recht verbleibt, einen späteren Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung nachzuweisen.
3.4. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Hold on Time - Photography. Eventuell zugesicherte Abtretungen an Bildrechten bleiben bei Hold on Time - Photography bis zur vollständigen Zahlung des Honorars.
3.5. Der Kunde erkennt die Bildauffassung und Gestaltung von Hold on Time - Photography mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Kunde während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Hold on Time - Photography behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4. HAFTUNG
4.4 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Hold on Time - Photography für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Hold on Time - Photography haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays oder Layout, Negativen, oder Daten haftet Hold on Time - Photography – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht bei einem Verlust von Lichtbildern, auch Daten, beschränkt sich auf die Verfügungstellung von neuem Filmmaterial. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4.5 Hold on Time - Photography speichert die Bilddaten nicht. Hold on Time - Photography ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bilddaten zu vernichten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden Bilddaten sofort gelöscht und nicht z.B. für Qualitätskontrollen gespeichert.
4.6 Für den Fall technischer Defekte an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen Speichermedien und im Fall des Ausfalles von Kamera- und/oder Lichttechnik, Defekten an der Fahrzeutechnik beim Weg zum Auftragsort haftet Hold on Time - Photography lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wird der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar begrenzt.
4.7 Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie oder durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. GEWÄHRLEISTUNG
5.1. Hat der Kunde dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Grundsätzlich werden die Werke für die Abnahme durch den Fotografen ausgewählt. überlässt der Fotograf dem Kunden mehrere Werke zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgewählten Werke unverzüglich zu vernichten. Mängelrügen sind innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung zu erheben. Anderenfalls gelten die Leistungen als vertragsgemäß. Wünscht der Kunde, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat der Fotograf dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden.
6. NEBENPFLICHTEN
6.1. Der Kunde versichert, dass er an allen Hold on Time - Photography übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Kunde. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Kunde Hold on Time - Photography frei.
6.2. 6Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 3 Werktagen ab, ist Hold on Time - Photography berechtigt, ggf. Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
7. LEISTUNGSSTÖRUNG, AUSFALLHONORAR
7.1. Nach Erhalt der Online Galerie (Registrierung in der Online Galerie) hat der Kunde einen Zeitraum von 4 Wochen (30Tagen), um Hold on Time Photography seine Favoriten mitzuteilen. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Kunde die gewünschten Bilder auswählen und an Hold on Time Photography übermitteln (Kaufbestätigung oder Abschließen der Favoritenliste). Bei Nichtauswahl seitens des Kunden innerhalb des Auswahlzeitraums von 4 Wochen behält sich Hold on Time Photography das Recht vor, die gesamte Galerie als abgenommen zu werten und alle Bilder in Rechnung zu stellen. Sofern keine Auswahl innerhalb des Auswahlzeitraums getroffen wurde und Hold on Time Photography die gesamte Galerie als abgenommen wertet, wird eine Rechnung über den Gesamtbetrag der Dienstleistungen erstellt.
7.2. Überlässt Hold on Time - Photography dem Kunden mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Hold on Time - Photography, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Zahlung verlangen.
7.3. Werden die Bilder nicht innerhalb der 7 Tage-Frist an Hold on Time - Photography zurückgesandt, gilt die Sendung als abgenommen und wird somit komplett in Rechnung gestellt. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Hold on Time - Photography nicht zu vertreten hat, um mehr als 15 % überschritten, so erhöht sich das Honorar von Hold on Time - Photography, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Hold on Time - Photography auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- und Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann Hold on Time - Photography Schadensersatzansprüche geltend machen.
7.4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Hold on Time - Photography bestätigt wurden. Hold on Time - Photography haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.5. Storniert der Kunde die Buchung des Fotografen von Hold on Time - Photography, wird wie folgt berechnet:
· Storno länger als 4 Wochen vor dem Termin: 10 %
· Storno 3 bis 4 Wochen (21 Tage bis 28 Tage) vor dem gebuchten Termin: 35 %
· weniger als 21 Tage: 60 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde, Kosten für Zusatzbestellungen, z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
· Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 %
7.6. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei Hold on Time - Photography eingehen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich abgenommen, es sei denn, der Kunde widerspricht ausdrücklich.
8. DATENSCHUTZ
8.1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Hold on Time - Photography verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8.2. Es werden nur die Daten erfasst, die der Kunde selbst angibt. Es findet keine Zusammenführung mit anderen Datensätzen statt.
8.3. Hold on Time - Photography erteilt kostenlos Auskunft und löscht auf Wunsch die Daten des Kunden.
8.4. Persönliche Daten werden niemals an Dritte weitergegeben mit Ausnahme der Weitergabe an Dienstleistungspartner von Hold on Time - Photography zum Zwecke einer Auftragserfüllung. Die übermittelten Daten beschränken sich immer nur auf das vertragswesentliche Minimum.
8.5. Der Internetauftritt von Hold on Time - Photography speichert keine dauerhaften Cookies. Es werden lediglich Session-Cookies gespeichert, die nach dem Verlassen der Website gelöscht werden.
8.6. Zur Erstellung von Nutzungsstatistiken werden alle Zugriffe auf die Seiten von Hold on Time - Photography protokolliert. Diese Protokolle sind vollkommen anonym und lassen keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Bestellungen zu. Zu den dabei aufgezeichneten Daten zählen: Browsertyp/-version, verwendetes Betriebssystem, Referrer-URL (Herkunfts-URL), IP-Adresse des zugreifenden Rechners, Uhrzeit der Serveranfrage, besuchte HTML-Seiten, übertragene Bilder und andere Mediendateien, Übertragungsvolumen, Protokolltyp, Zugriffsstatus.
9. DIGITALE FOTOGRAFIEN
9.1. Die Digitalisierung, Speicherung, elektronische Veränderung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf vor dem Übergang der uneingeschränkten Nutzungsrechte nach Ziffer 2.1 der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Hold on Time - Photography.
9.2. Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die elektronische Bearbeitung eines Bildes durch Hold on Time - Photography in Auftrag zu geben. Hold on Time - Photography haftet nicht für Ansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Hold on Time - Photography, Schwerte.
11.2. Hold on Time - Photography behält sich das Recht vor, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.
11.3. Der Kunde erkennt durch Auftragserteilung diese AGB an.
11. SALVATORISCHE KLAUSEL
11.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.
1.4 Der Kunde verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
2. Urheberrecht / Nutzungsrecht
2.1 Hold on Time - Photography bzw. der Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Auftragnehmer wird sich vom Fotografen das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, ob bekannt oder unbekannt, übertragen lassen.
2.2 Hold on Time - Photography bzw. der Fotograf treten an den Kunden unter der aufschiebenden Bedingung der Leistung des vereinbarten Honorars das Private Nutzungsrecht an den Lichtbildern ab. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des Honorars über.
2.3 Hold on Time - Photography überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
2.4 Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung von Hold on Time - Photography erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
2.5 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.
2.7 Bei der Verwertung der Lichtbilder bleibt es dem Kunden überlassen, Hold on Time - Photography als Urheber des Lichtbildes zu benennen. Hold on Time - Photography verzichtet in diesem Zusammenhang auf Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Rechts auf Namensnennung.
2.6 Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten etc. sind vom Kunden zu tragen. Eine Anfahrt bis zu 20 km ist im vereinbarten Honorar enthalten. Für jeden weiteren Anfahrtskilometer werden 1,00 € berechnet.
3.2 Bei Aufträgen oder Bestellungen, die einen Wert von 500,00 € netto übersteigen, ist eine Anzahlung durch den Kunden in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu leisten. Der Rechnungsbetrag ist in der Regel per Überweisung oder bei Abholung in bar, per EC-Karte zu begleichen.
3.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Die Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung gilt 3 Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen, wobei dem Kunden das Recht verbleibt, einen späteren Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung nachzuweisen.
3.4 Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Hold on Time - Photography. Eventuell zugesicherte Abtretungen an Bildrechten bleiben bei Hold on Time - Photography bis zur vollständigen Zahlung des Honorars.
3.5 Der Kunde erkennt die Bildauffassung und Gestaltung von Hold on Time - Photography mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Kunde während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Hold on Time - Photography behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4. Haftung
4.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Hold on Time - Photography für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Hold on Time - Photography haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays oder Layout, Negativen, oder Daten haftet Hold on Time - Photography – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht bei einem Verlust von Lichtbildern, auch Daten, beschränkt sich auf die Verfügungstellung von neuem Filmmaterial. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4.2 Hold on Time - Photography speichert die Bilddaten nicht. Hold on Time - Photography ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bilddaten zu vernichten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden Bilddaten sofort gelöscht und nicht z.B. für Qualitätskontrollen gespeichert.
4.3 Für den Fall technischer Defekte an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen Speichermedien und im Fall des Ausfalles von Kamera- und/oder Lichttechnik, Defekten an der Fahrzeutechnik beim Weg zum Auftragsort haftet Hold on Time - Photography lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wird der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar begrenzt.
4.4 Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie oder durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Gewährleistung
5.1 Hat der Kunde dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Grundsätzlich werden die Werke für die Abnahme durch den Fotografen ausgewählt. überlässt der Fotograf dem Kunden mehrere Werke zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgewählten Werke unverzüglich zu vernichten. Mängelrügen sind innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung zu erheben. Anderenfalls gelten die Leistungen als vertragsgemäß. Wünscht der Kunde, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat der Fotograf dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden.
6. Nebenpflichten
6.1 Der Kunde versichert, dass er an allen Hold on Time - Photography übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Kunde. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Kunde Hold on Time - Photography frei.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 3 Werktagen ab, ist Hold on Time - Photography berechtigt, ggf. Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
7. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
7.1 Nach Erhalt der Online Galerie (Registrierung in der Online Galerie) hat der Kunde einen Zeitraum von 4 Wochen (30Tagen), um Hold on Time Photography seine Favoriten mitzuteilen. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Kunde die gewünschten Bilder auswählen und an Hold on Time Photography übermitteln (Kaufbestätigung oder Abschließen der Favoritenliste). Bei Nichtauswahl seitens des Kunden innerhalb des Auswahlzeitraums von 4 Wochen behält sich Hold on Time Photography das Recht vor, die gesamte Galerie als abgenommen zu werten und alle Bilder in Rechnung zu stellen. Sofern keine Auswahl innerhalb des Auswahlzeitraums getroffen wurde und Hold on Time Photography die gesamte Galerie als abgenommen wertet, wird eine Rechnung über den Gesamtbetrag der Dienstleistungen erstellt.
7.2Überlässt Hold on Time - Photography dem Kunden mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Hold on Time - Photography, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Zahlung verlangen.
7.3 Werden die Bilder nicht innerhalb der 7 Tage-Frist an Hold on Time - Photography zurückgesandt, gilt die Sendung als abgenommen und wird somit komplett in Rechnung gestellt. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Hold on Time - Photography nicht zu vertreten hat, um mehr als 15 % überschritten, so erhöht sich das Honorar von Hold on Time - Photography, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Hold on Time - Photography auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- und Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann Hold on Time - Photography Schadensersatzansprüche geltend machen.
7.4 Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Hold on Time - Photography bestätigt wurden. Hold on Time - Photography haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.5 Storniert der Kunde die Buchung des Fotografen von Hold on Time - Photography, wird wie folgt berechnet:
-
Storno länger als 4 Wochen vor dem Termin: 10 %
-
Storno 3 bis 4 Wochen (21 Tage bis 28 Tage) vor dem gebuchten Termin: 35 %
-
weniger als 21 Tage: 60 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde, Kosten für Zusatzbestellungen, z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
-
Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 %